WILLKOMMEN

BEI SCHULUNTERRICHT ZU HAUSE E.V.

 

Schulunterricht zu Hause e.V. (Schuzh) ist ein bundesweiter Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern, insbesondere zur Unterstützung und Durchsetzung von Schulbildung für Kinder im Elternhaus und in privaten Schulinitiativen.

 

Schulische Unterrichtung zu Hause knüpft an die frühere Bildungstradition an und orientiert sich an den modernen Lernmethoden der weltweiten Homeschool-Bewegung.


AKTUELLE MELDUNGEN

MEDRUM - Keine Fingerbreite Gewissensfreiheit bei staatlicher Sexualerziehung in NRW

MEDRUM - Was Schüler heute lesen müssen

Schuzh-Info zum Fall Romeike vom 02.02.2010

SchuzH PresseErklärung zum Fall Romeike vom 27.01.2010

SchuzH-Erklärung an Mitglieder vom 06.01.2010

SchuzH-Erklärung an Mitglieder vom 04.01.2010

Schuzh Rundschreiben vom 27.05.2009

O f f e n e r B r i e f an das BVerfG zum Nichtannahmebeschluss vom 21. Juli 2009 (1 BvR 1358/09) zur Teilnahmepflicht von Grund­schülern an der schulischen Sexualerziehung und an der schulischen Fastnachtsveranstaltung

O F F E N E R B R I E F zur bevorstehenden Abstimmung der Gesetzesvorlage von der SPD-Justizministerin Frau Zypries zur Änderung von § 1666 BGB

Verfassungsbeschwerden gegen die Sorgerechtsentscheidungen des BGH vom 11.09. und 17.10.2007 bei Hausunterricht

Zu den Sorgerechtsentscheidungen des BGH zum Thema Hausunterricht

Deutsche Gerichte demontieren Grund- und Menschenrechte

Leserbrief an den Kölner Stadtanzeiger

Presseerklärung zur Zwangspsychiatrisierung in Erlangen Mit rechtsstaatlich zweifelhaften Methoden: Fünfzehnjährige wegen Hausunterrichts in die Psychiatrie gesteckt
Presseerklärung vom 08.02.07 zur Zwangspsychiatisierung in Erlangen

Zur Psychiatrisierung in Erlangen
Eine juristische Stellungnahme

Offener Brief an das BVerfG zu dessen Nichtannahmebeschluß vom 31.05.2006
Offener Brief unserer Anwältin an das Bundesverfassungsgericht zu dessen Nichtannahmebeschluß vom 31.05.2006

BVerfG - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde in einer Schulpflichtsache
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut eine Verfassungsbeschwerde in einer Schulpflichtsache nicht zur Entscheidung angenommen. Nachstehend finden Sie die Presseerklärung des BVerfG und eine Stellungnahme dazu von Schuzh:

Grüsse aus USA

Strafsache, Hamburg
Wegen Verstoßes gegen das Hamburgische Schulgesetz muß sich ein Ehepaar vor dem Amtsgericht in Altona verantworten. Die beiden Angeklagten hatten ihre Kinder von der Schule abgemeldet und unterrichten sie seitdem selbst bei sich Zuhause. [...]

Gewissensfreiheit für Soldaten
Ein Soldat der Bundeswehr hatte sich der Befolgung eines Dienstbefehls widersetzt und sich dabei auf sein Gewissen berufen. Der Befehl stand im Zusammenhang mit dem am 20.03.2003 begonnenen Irak-Krieg; es ging um Unterstützungsleistungen der [...]